Vom gesetzlichen Versammlungsverbot ist auch unsere für den 16. April 2020 geplante Generalversammlung betroffen. Diese muss satzungsgemäß aber spätestens 30.06.2020 stattfinden. Da nicht sicher ist, dass dies auch erfolgen kann, präferiert der Vorstand, die vom Bundestag für diese Problematik gerade beschlossene Ausnahmeregelung anzuwenden. Genehmigungspflichtige Sachverhalte können jetzt von unseren Mitgliedern per schriftlicher Abstimmung entschieden werden.
Dadurch kann die BürgerEnergie Issum insbesondere eine zeitnahe Auszahlung der Dividende sicherstellen.
Wir werden unsere Mitglieder in den nächsten Tagen über das weitere Vorgehen schriftlich informieren.